TRGS

Gemäß § 21 der Gefahrstoffverordnung führt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Geschäfte des Ausschusses für Gefahrstoffe. Er berät die Bundesregierung in Fragen des Arbeitsschutzes zu Gefahrstoffen.
Insbesondere erstellt er die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), welche die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln sowie die gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnisse definieren, auf deren Grundlage Schutzvorkehrungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen sind.

Am 31.12.2004 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bekanntgegeben, dass der Ausschuss für Gefahrstoffe festzustellen hat, welche der bisherigen TRGS auch nach der neuen Verordnung weitergelten können und welche einer inhaltlichen Überarbeitung bedürfen. Die bisherigen technischen Regeln können jedoch auch künftig als Auslegungs- und Anwendungshilfe für die neue Verordnung herangezogen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die noch nicht überarbeiteten Technischen Regeln nicht im Widerspruch zu der neuen Verordnung stehen dürfen.

Die Vorgängerin der chromgruen GmbH & Co. KG, Medien und Umwelt, hat bereits im Jahr 2002 ein Forschungsvorhaben der BAUA abgeschlossen, welches Optimierungspotenziale bei der Konzeption und Formulierung von Technischen Regeln aufzeigte.

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